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Uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber?

Jörg Kruse

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg bezüglich der Haftung von Forenbetreibern sorgt seit gestern für Furore. Eine Zusammenfassung findet sich unter anderm bei heise: Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber. Zwar ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig - die Streitparteien können noch Rechtsmittel einlegen. Dennoch bin ich baff, wie sehr deutsche Richter an der Internet-Wirklichkeit vorbei urteilen können:

eine Haftung [ergebe sich] bereits daraus, dass es sich bei einem Internetforum grundsätzlich um ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot im Sinne des neu geschaffenen Paragrafen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) handele. Danach sind Nachrichten vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

Das würde ja bedeuten, dass Beiträge in Foren künftig erst in eine Warteschlange geschickt werden sollten, aus der sie erst von einem möglichst rechtskundigen Moderator freigeschaltet werden. Vielleicht sollte man aber zuerst einen obligatorischen Internetführerschein für Richter einführen, die solche Fälle zu urteilen haben, damit es nicht zu derart wirklichkeitsfremden Urteilen kommt.

Zu dem Thema siehe auch die Diskussion in meinem Forum zur Haftung von Forenbeiträgen