Zum Hauptmenü

Textklau (III)

Jörg Kruse

Als vor zwei Jahren ein Webmaster zehn Webseiten Text von meiner Site kopierte und auf seiner Site unter seinem Namen veröffentlichte, war ich ziemlich geschockt und zum ersten Mal gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Geschichte, die am Ende zu meinen Gunsten ausging, hatte ich später auf einer eigens dafür eingerichteten Subdomain in groben Zügen zusammengefasst: Der Textklau. Kopiert wurden in der Zeit danach auch andere Seiten, doch der Umfang der geklauten Texte wie auch die besondere Dreistigkeit wurde bis vor kurzem nicht mehr erreicht.

Vor zwei Wochen wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass wieder zehn Texte ohne meine Erlaubnis und ohne jeglichen Quellnachweis auf einer anderen Website publiziert wurden, diesmal einer gewerblichen Internetpräsenz. Ich mailte die Firma an, dass sie umgehend meine Texte entfernt. Leider unterließ ich es, in dieser Email nachdrücklich auf meine Textklaugeschichte zu verweisen.

Nachdem ich zwei Wochen lang keine Reaktion erhielt, schrieb ich eine zweite Email, mit Fristsetzung und Verweis auf meine Copyright-Seite. In einer diesmal relativ prompten Antwort schrieb mir der Admin, dass er die erste Email nicht erhalten hatte, die beanstandeten Seiten nun aber "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" entfernt habe. Entfernt hatte er allerdings nur den Link auf die Seiten, so dass eine weitere Email meinerseits vonnöten war, dass er die Seiten mit den gestohlenen Texten endlich komplett löscht.

Besonders nett fand ich noch den Hinweis des Admins, es wäre bei meiner ersten Email wohl sinnvoll gewesen, über Telefon zu überprüfen, ob diese denn auch wirklich angekommen ist. Vielleicht hätte ich mir aber die Emails von vornherein sparen und gleich den Gang zum Anwalt antreten sollen. So hatte ich im Gegensatz zum Textdieb zwar eine Menge Stress (Verständigung von Zeugen, Beweissicherung), dafür aber noch nicht einmal ein richtiges Eingeständnis, geschweige denn eine Entschuldigung erhalten. Und ohne den Hinweis auf den vergangenen Fall wäre vielleicht auch auf die zweite Email überhaupt keine Reaktion erfolgt.

Schönen Dank an dieser Stelle nochmals an die Leute, die mir auch in diesem Fall beratend und als Zeugen beiseite gestanden haben.

7 Kommentare / Trackbacks